

Betriebsrat
Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Mitarbeiter*innen. Er wird auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes gewählt. Unsere Hauptaufgabe ist es, die Rechte der Arbeitnehmer*innen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber wahrzunehmen.

Unsere Hauptaufgabe ist es, die Rechte der Arbeitnehmer*innen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber wahrzunehmen. Diese betriebliche Mitbestimmung wird vom Betriebsrat gefördert. In der WAD gibt es auf Grund der Mitarbeiterzahl einen neunköpfigen Betriebsrat.
Er entsendet Mitglieder in den Unterkonzernbetriebsrat des Unterbezirks der AWO Dortmund, in den Konzernbetriebsrat AWO Westlichen Westfalen und in die Tarifkommission AWO NRW. Zu unseren Aufgaben gehören:
- Die Durchsetzung des allgemeinen Überwachungsrechtes, z.B.: Einhalten von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
- Der Anspruch auf umfassende und rechtzeitige Auskünfte im Rahmen der Informationspflicht des Arbeitgebers
- Die Durchsetzung des allgemeinen Unterlassungsanspruchs bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers
Für weitere Informationen erreichen Sie uns unter
betriebsrat@awo-werkstaetten.de.
Wir freuen uns über Ihr Interesse.
- die Wahrnehmung des Widerspruchsrechtes z.B. bei personellen Einzelmaßnahmen
- Ansprechpartner für soziale, personelle oder wirtschaftliche Fragen und Angelegenheiten
- das Recht auf Erörterung von strittigen Themen auf Grund der Beratungspflicht des Arbeitgebers
Lindenhorster Str. 38
44147 Dortmund
betriebsrat@awo-werkstaetten.de
Tel. 0231. 84 75 79
Fax. 0231. 84 75 22
Montag bis Donnerstag
8 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag
8 Uhr bis 14 Uhr